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Update: Mietwagenbetrieb auf P+R-Plätzen

Wir haben eine Antwort zu unserem Antrag von der Stadtverwaltung Wuppertal bekommen.

Wonach

  • die Bezirksvertretung Oberbarmen und nicht Heckinghausen zuständig sei
  • das Verkehrszeichen „P+R“ nicht verbindlich sei
  • bei einem Ortstermin kaum Fahrzeuge der Fahrzeugvermietung anzutreffen waren
  • bei Überschreitung der Parkfläche ein Eingreifen aber möglich sei.

 

 

Was meinen wir dazu?

Richtig ist, dass die Bundesregierung 2013 das Zeichen „P+R“ aus der Liste der verbindlichen Verkehrszeichen gestrichen hat. Der Missbrauch von P+R-Flächen zu gewerblichen Zwecken scheint deshalb nicht zu verhindern zu sein. Es bleiben aber massive Gefahren für den Verkehr. Die z. T. überlangen Fahrzeuge ragen entweder in den fließenden Verkehr und gefährden diesen. Neuerdings stehen sie auch bis auf dem Bürgersteig und zwingen Fußgänger, in den fließenden Fahrzeugverkehr auszuweichen mit den entsprechenden Gefahren.

 

Der Bezirksverein hat deshalb seinen Bürgerantrag überarbeitet und die Stadtverwaltung aufgefordert, diesen der zuständigen Bezirksvertretung Oberbarmen zuzuleiten.“